DIENSTAG, 07.09.2010
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saleslexikon

Garantie

Eine Garantie knüpft sich an bestimmte Garantiebedingungen, welche die Garantiefrist, den Umfang der Garntieleistungen, deren Erbringung durch Händler oder Hersteller sowie die Berechnung von Arbeits- und Wegekosten beinhalten.
Garantieleistungen stehen nach dem Verkauf dem Kunden zu. Entweder sind die Garantieleistungen gesetzlich vorgegeben oder der Anbieter hat sich dazu freiwillig vertraglich verpflichtet. Im Allgemeinen sind Garantien was die Frist und den Umfang betrifft begrenzt. In Deutschland wird den Kunden eine obligatorische Garantiefrist von 2 Jahren ab dem Kaufdatum eingeräumt.
Einige Formen von Garantie sind z.B.

  • Rücknahme-Garantie
  • Preis-Garantie
  • Umtausch-Garantie
  • Nachkauf-Garantie
  • Geld-zurück-Garantie
Durch fakultative Garantieleistungen kann sich ein Anbieter Wettbewerbsvorteile verschaffen. Wenn diese Vorteile als marketingpolitische Instrumente genutzt werden, so muß der Verkäufer die Garantiezusagen in vollem Umfang möglichst schnell, korrekt und kulant durchführen. So können Garantieleistungen zum Qualitätsmerkmal eines Anbieters werden, jedoch auch negativ auf den Anbieter zurückfallen, wenn die Garantieleistungen nur schlecht oder unzureichend ausgeführt werden.

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