
Ausverkauf
Ausverkauf ist der Verkauf von Waren zu herabgesetzten Preisen, wenn der Geschäftsbetrieb aufgegeben werden soll. Grund für einen Ausverkauf kann auch die Aufgabe des Handels mit bestimmten Warengruppen sein. Anstelle von Ausverkauf wird auch der Begriff Räumungsverkauf verwendet. Wenn es nur um die Räumung der Lagerbestände geht, so handelt es sich um einen Schlussverkauf. Im Sommer und im Winter findet, rsp. fand jeweils ein so genannter Schlussverkauf bzw Saisonschlussverkauf als Sonderveranstaltung des Einzelhandels statt. Für diese Veranstaltung gelten, wie auch für den Ausverkauf, spezielle Regeln. Ein Schlussverkauf hat zum Ziel, Waren der abgelaufenen Saison durch Rabatte zu verkaufen und Platz für neue Produkte im Lager und den Verkaufsräumen zu schaffen. Der Schlussverkauf ist eine zulässige Sonderveranstaltung im Einzelhandel, bei der zweimal im Jahr auf zwölf Werktage begrenzt (beginnend am letzten Montag im Januar und Juli) bestimmte Waren unter besonderen Bedingungen zum Verkauf gestellt werden. Diese Veranstaltungen heißen Winter- und Sommerschlussverkäufe oder abgekürzt WSV und SSV (∥ 7 III Nr. 1 UWG). Bei den saisonabhängigen Waren handelt es sich um Bekleidung, Schuh- und Lederwaren, Textilien, Teppiche, aber auch um Sportartikel. Seit dem 1.7.2004 ist der Schlussverkauf nicht mehr so streng reglementiert, denn seit der Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb können Schlussverkäufe zeitlich unabhängig stattfinden und brauchen sich nicht auf bestimmte Saisonwaren beschränken.
