DONNERSTAG, 09.09.2010
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Vertrieb Aktuell - Wirtschaft

Arzneimittelversandhändler scheitert am Europäischen Gerichtshof

Der niederländische Arzneimittelversandhändler Doc Morris darf in Deutschland keine Ketten bilden. Laut deutschem Apothekengesetz, das nach neuestem Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem deutschen Apothekengesetz vereinbar ist, dürfen nur Pharmazeuten Apotheken besitzen, Ketten bleiben unzulässig. Das Fremdbesitzverbot gilt weiter.

Die Entscheidung des EuGH ist eine herbe Niederlage für die Expansionspläne von Doc Morris. Das Unternehmen will jedoch, laut Ralf Däinghaus, dem Firmenchef von Doc Morris, das Geschäft in Deutschland trotzdem ausbauen. Bis zum Jahr 2011 sollen 500 Markenpartner-Apotheken in Deutschland bestehen. Diese Markenpartner-Apotheken sind Lizenzbetriebe, deren Eigentümer aber deutsche Apotheker sind. Derzeit gibt es nach Angaben von Däinghaus schon fast 150 solcher Doc-Morris-Apotheken.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte die Unterstützung des EU-Generalanwalts für das deutsche Apothekenrecht.  Aus Sicht der Patienten und Verbraucher sei durch das Gerichtsurteil nicht nur die Arzneimittelsicherheit sondern auch die Versorgungsqualität gewährleistet, so auch Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (vfa). (Az: C 171/07)

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