Rechtsanspruch auf Hitzefrei? So ist die Lage!

Während der Sommer noch einmal richtig Schub gibt und uns mit Sonne satt verwöhnt, sitzt man selbst im Büro. Langsam aber sicher wechselt der eigene Aggregatszustand von fest in flüssig. Denkt man da nicht sehnsüchtig an die eigene Schulzeit zurück? Da riefen plötzlich alle „Hitzefrei!“ und man war schneller zuhause oder tauchte in die Fluten des Schwimmbads, als der Lehrer noch etwas von Hausaufgaben murmeln konnte. Kann der Chef denn nicht bitte auch mal … oder muss er sogar? Gibt es so etwas wie einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei für Angestellte und Arbeitnehmer? Gibt es eine geltende Vorschrift, die es mir erlaubt, das Büro noch aufrecht zu verlassen, bevor ich über den Flur zur Tür fließe?

Rechtsanspruch auf Hitzefrei

Ein direkter Rechtsanspruch auf Hitzefrei besteht nicht

Die schlechte Nachricht vorweg. Einen direkten Rechtsanspruch auf Hitzefrei wie bei Schülern gibt es im Job nicht. Allerdings verpflichtet das bürgerliche Gesetzbuch jeden Arbeitgeber, die Arbeitsräume so einzurichten, dass die Arbeitnehmer „gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Dienstleistung gestattet“ (§ 618 BGB).

Darüber hinaus regelt die Arbeitsstätten-Richtlinie, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen plus 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Wer jetzt freudestrahlend auf seinem Thermometer 27 Grad und mehr abliest, sei jedoch davor gewarnt, den Arbeitsplatz mit entsprechendem Hinweis fluchtartig zu verlassen.

Diese Soll-Richtlinie ist tatsächlich sehr schwammig ausgelegt. Denn bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein. Außerdem ist diese Richtlinie so individuell anwendbar, wie die Arbeitsverhältnisse des jeweiligen Arbeitsplatzes. Denken Sie zum Beispiel an ein Stahlwerk mit üblichen Temperaturen von 50 bis 60 Grad.

Individuelle Maßnahmen, die Abhilfe schaffen

Ganz abgesehen von gesetzlichen Regelungen treffen manche Unternehmen ganz individuelle Maßnahmen. Denn an Ihrer Motivation und Leistungsbereitschaft ist natürlich auch Ihr Arbeitgeber interessiert.

Dabei können die Lösungen ganz unterschiedlich ausfallen. Manche Unternehmen sind so flexibel, dass sie ihre Arbeitszeiten an kühlere Stunden anpassen können. Andere lockern die normalerweise geltenden Bekleidungsvorschriften oder verteilen kostenlos Getränke. Auch die Bereitstellung von Lüftern oder Raumluftbefeuchtern kann die Belastung durch hohe Temperaturen mindern.

Vielleicht haben sie aber auch so einen tollen Chef, der Ihnen und Ihren Kollegen bei tropischen Temperaturen ab und zu mal ein Eis spendiert 😉

Bildquelle: photocase.com | Bengelsdorf

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