Absage durch den Arbeitgeber nach der Bewerbung

Veröffentlicht am 24.10.2016 |Update vom 03.02.2021

Jeder, der auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung ist, wird es früher oder später erleben: Auf die eingereichte Bewerbung folgt eine Absage durch den Arbeitgeber. In dieser Situation macht sich oft Ratlosigkeit und Verunsicherung breit. Denn in den wenigsten Fällen gibt es für die Bewerbungsabsage eine nachvollziehbare Begründung. Meist kommt der Absagegrund als nichtssagender Allgemeinplatz daher, wenn überhaupt einer angegeben wird. Das ist für abgelehnte Bewerber nicht selten frustrierend. Aber auch für Arbeitgeber stellt die ganze Sache ein recht heikles Thema dar.

Absage durch den Arbeitgeber

Abgelehnt zu werden, erzeugt bei niemandem ein gutes Gefühl und für Betroffene drängt sich automatisch die Frage auf: Woran hat es gelegen? An den fachlichen Qualifikationen, an der Berufserfahrung, an Lücken im Lebenslauf oder schlicht an der äußeren Form der Unterlagen? Das zu wissen, erscheint in diesem Moment essentiell. Schon allein, um die entstandenen Unsicherheiten auszuräumen und es beim nächsten Mal besser zu machen.

Warum eine Absage durch den Arbeitgeber so selten richtig begründet wird

Auf der anderen Seite haben Personalverantwortliche alle Hände voll zu tun, wenn es um die Besetzung einer offenen Stelle geht. Manchmal ist es schlicht und einfach Zeitmangel (und im schlimmsten Fall Desinteresse), wenn eine Begründung für die Bewerbungsabsage ausbleibt. Ganz nebenbei sind Arbeitgeber noch nicht einmal verpflichtet, überhaupt eine Absage zu formulieren. Geschweige denn, diese auch noch zu begründen. Viele würden es trotzdem gerne tun, damit Kandidaten, die es nicht geschafft haben, ein Feedback bekommen.

Doch um nicht in juristische Fettnäpfchen zu tappen, nehmen sie lieber Abstand davon oder greifen eben zu belanglosen Floskeln. Dahinter steckt die Befürchtung, und das manchmal nicht zu Unrecht, abgelehnte Bewerber könnten auf eine begründete Absage mit Diskriminierungsvorwürfen reagieren. Dafür ist unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verantwortlich. Seit 2006 in Kraft, hat es dafür gesorgt, dass Arbeitgeber bei Bewerbungsabsagen sehr vorsichtig geworden sind.

Vorsicht bei vermeintlich harmlosen Absagegründen

Das AGG will jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung, der Religion, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung entgegenwirken. Was ist, wenn die Absage durch den Arbeitgeber einen Rückschluss auf einen der genannten Punkte zulässt? In diesem Fall läuft der Gefahr, auf Schadensersatz verklagt zu werden. Nun wird wohl kein Arbeitgeber so nachlässig sein und in der Bewerbungsabsage als Grund so etwas wie »Leider sind Sie zu alt« angeben. Die wahre Tücke steckt hier im Detail. Selbst eine vermeintlich harmlose Formulierung kann zum Stolperstein werden.

»Wir haben uns jedoch für jemanden entschieden, der insgesamt noch besser ins Team passt…«. Klingt eigentlich nicht diskriminierend, ist es aber. Beispielsweise wenn schon in der Stellenanzeige steht »… suchen Verstärkung für unser junges, dynamisches Team«. Stützt sich die Absage der Bewerbung auf die Teampassung, wird ein älterer Bewerber leicht annehmen, sein Alter sei schuld. Und es reicht schon die Vermutung einer Diskriminierung, um das Arbeitsgericht in Bewegung zu versetzen. Der abgelehnte Bewerber muss es nur glaubhaft darlegen und schon ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht, dass keine Diskriminierung vorlag. Deshalb greifen die meisten wohl zu möglichst neutralen Formulierungen, falls sie eine Bewerbungsabsage begründen. Das klingt dann so oder so ähnlich:

»Vielen Dank für die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Leider müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass wir uns für einen anderen Bewerber entschieden haben, der hinsichtlich seiner fachlichen Qualifikationen noch besser auf die ausgeschriebene Stelle passt. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Unternehmen und wünschen Ihnen für Ihren weiteren Weg alles Gute.«

Wie kommt man an die Begründung für die Bewerbungsabsage?

Das hilft demjenigen, der die Stelle nicht bekommen hat, erstmal recht wenig weiter. Vielleicht sollte man doch nochmal persönlich nachfragen? Manchmal hat man ja Glück und gerät an einen Personaler, der sich die Zeit nimmt, die Gründe ausführlicher zu erörtern. Gerade Arbeitgeber, die sich dem Employer Branding verschrieben haben, bitten oft sogar explizit um einen Rückruf. Für sie gehört ein Feedback an den Kandidaten zum Bewerbungsprozess dazu. Denn wer weiß, der abgelehnte Bewerber von heute passt vielleicht morgen um so besser. Ein solches Vorgehen zeugt nicht nur von Wertschätzung. Es hinterlässt trotz Absage ein positives Gefühl auf Bewerberseite. Trotzdem stellen solche Arbeitgeber eher die Ausnahme dar.

Manche Bewerber sind dennoch sehr hartnäckig und versuchen zu erfahren, wer die Stelle bekommen hat und warum. Hier hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 19.04.2012 (C-415/10) entschieden: Ein solch generelles Auskunftsrecht für gescheiterte Bewerber gibt es nicht. Allerdings mit einer kleinen Einschränkung. Nämlich falls ein Jobanwärter Diskriminierungsgründe für die Bewerbungsabsage vermutet und deshalb Auskünfte vom Arbeitgeber verlangt. Verweigert der Arbeitgeber hartnäckig jegliche Informationen, kann das als Indiz herangezogen werden. In diesem Fall muss dann das Arbeitsgericht vor Ort entscheiden, ob er zur Auskunft verpflichtet wird.

Hilft es, die Gründe für die Absage durch den Arbeitgeber zu kennen?

Arbeitgeber stehen damit irgendwie zwischen Baum und Borke, wenn sie die Bewerbungsabsage begründen wollen. Auf der anderen Seite rätseln abgelehnte Bewerber, warum es nun mit dem Job nicht geklappt hat. Das kann kann am Selbstbewusstsein nagen, gerade wenn es nicht die erste Absage durch den Arbeitgeber war oder das Vorstellungsgespräch gut gelaufen ist. Der Wunsch, zu wissen warum, ist absolut nachvollziehbar. Wie auch sonst soll man herausfinden, was man besser machen muss?

Doch was nützt das Wissen, weshalb man bei Unternehmen A abgelehnt wurde konkret für die Bewerbung bei Unternehmen B? Schließlich erwarten einen da ganz andere Anforderungen, ganz andere Menschen. Was bei A zur Bewerbungsabsage geführt hat, spielt bei B vielleicht überhaupt keine Rolle. Den individuellen Grund zu kennen, hilft also gar nicht unbedingt. Viel wichtiger ist es doch, nicht den Kopf hängen zu lassen und ewig darüber zu grübeln. Denn das bringt das Selbstwertgefühl nicht zurück. Stattdessen sollte man sich lieber gründlich auf die nächste Bewerbung vorbereiten. Zum Beispiel mit unserem Ratgeber:


So geht’s: Bewerbung im Vertrieb – Tipps, Vorlagen & Muster


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Bild: pixabay.com | congerdesign

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