Schlussverkauf und Ausverkauf – Definition & Unterschiede

Jeweils im Sommer und im Winter findet ein so genannter Schlussverkauf oder auch Saisonschlussverkauf statt. Dabei handelt es sich um eine Sonderveranstaltung des Einzelhandels. Ein Schlussverkauf hat zum Ziel, Waren der ablaufenden Saison durch Rabatte zu verkaufen und Platz für neue Produkte im Lager und in den Verkaufsräumen zu schaffen. Für diese Veranstaltungen galten bis zum 01.07.2004 spezielle Regeln.

Schlussverkauf

Schlussverkauf als Sonderveranstaltung

Bis dahin war der Schlussverkauf eine zulässige Sonderveranstaltung im Einzelhandel. Zweimal im Jahr auf zwölf Werktage begrenzt (beginnend jeweils am letzten Montag im Januar und Juli) durfte der Einzelhandel saisonabhängige Waren unter besonderen Bedingungen zum Verkauf stellen. Diese Veranstaltungen hießen Winter- und Sommerschlussverkäufe oder abgekürzt WSV und SSV (§ 7 III Nr. 1 UWG a.F.). Bei den saisonabhängigen Waren handelte es sich um Bekleidung, Schuh- und Lederwaren, Textilien und Teppiche. Aber auch um Sportartikel.

Seit dem 01.07.2004 ist der Schlussverkauf nicht mehr reglementiert. Denn durch die Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb können Schlussverkäufe zeitlich unabhängig stattfinden und brauchen sich auch nicht auf bestimmte Saisonwaren zu beschränken.

Dennoch findet der Saisonschlussverkauf auch weiterhin wie bisher statt. Auch wenn sich die Zeiten dafür geringfügig verschoben haben und zunehmend der englische Begriff „Sale“ verwendet wird. Gründe dafür liegen im Kaufverhalten und der Erwartungshaltung der Kunden. Außerdem ist es für den Einzelhandel auch weiterhin notwendig, Platz für die Waren der kommenden Saison zu schaffen. Zunehmend an Bedeutung gewinnen dabei auch andere Sonderaktionen. Wie etwa der „Black Friday“ oder Sonderverkäufe zu bestimmten Ereignissen (Schulanfang, Halloween und ähnliches).

Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe

Demgegenüber steht der Ausverkauf. Unter Ausverkauf versteht man den Verkauf von Waren zu stark herabgesetzten Preisen. Etwa, wenn der Geschäftsbetrieb aufgegeben werden soll. Aber auch die Aufgabe des Handels mit bestimmten Warengruppen kann Grund für einen Ausverkauf sein. Anstelle von Ausverkauf verwendet man auch den Begriff Räumungsverkauf.

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Bild: Michael Schwarzenberger // pixabay.com // Ausschnitt

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