Weiterbildungsdatenbank für Versicherungsvermittler

Veröffentlicht am 18.06.2014 |Update vom 30.04.2020

Versicherungen verkaufen und vermitteln – das konnte in der Vergangenheit so ziemlich jeder, der über ein bisschen Verhandlungsgeschick verfügte. Weil einige Schwarze Schafe das ausgenutzt haben, kämpft die Versicherungsbranche um ihr Image. Aus diesem Grund werden immer mehr Maßnahmen für Professionalisierung und Verbesserung der Kundenbetreuung ergriffen. Dazu gehört inzwischen nicht nur die obligatorische Sachkundeprüfung. Sondern auch das Thema Weiterbildung steht auf der Agenda der Versicherungswirtschaft. So startete im Januar 2014 die Weiterbildungsinitiative »gut beraten«, die unter anderem eine Weiterbildungsdatenbank bereit stellt und akkreditierte Bildungsträger mit den weiterbildungswilligen Vermittlern vernetzt.

Weiterbildungsdatenbank für Versicherungsvermittler

„Damit haben wir ein zentrales Element auf dem Weg zu einer hochwertigeren, kontinuierlicheren und transparenteren Weiterbildung für Vermittler realisiert, bei der es im Kern um die weitere Verbesserung der Kundenberatung geht.“

– Dr. h.c. Josef Beutelmann, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des BWV

Pflichtweiterbildung im Versicherungsvertrieb

Dabei wollte die Initiative ursprünglich dazu beitragen, den Stellenwert von Weiterbildung insgesamt zu erhöhen. Außerdem sollte die Professionalisierung der Vermittler auf freiwilliger Basis weiter voran getrieben werden, besonders in puncto Kundenbetreuung und -beratung. Nachdem im Dezember 2018 die Neufassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in Kraft getreten ist, besteht für Versicherungsvermittler eine Weiterbildungspflicht. Demzufolge müssen sich alle im Versicherungsvertrieb tätigen Personen an mindestens 15 Stunden im Jahr weiterbilden.

Die geleisteten Pflichtstunden sind jährlich bei Arbeitgeber und Aufsichtsbehörde nachzuweisen. Dazu können Vermittler in der Weiterbildungsdatenbank ihre jeweiligen Aktivitäten individuell dokumentieren. Obwohl die Weiterbildungspflicht nun gesetzlich verankert ist, geht »gut beraten« noch einen Schritt weiter. Die Initiative setzt auf noch höhere Qualitätsstandards bei den Angeboten, als gesetzlich vorgeschrieben. Zudem verleiht sie denjenigen ein zusätzliches Zertifikat, die mindestens 30 Stunden Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren.

Weiterbildungsdatenbank für mehr Transparenz

Der Fokus liegt dabei auf einer situations- und bedarfsgerechten Beratung sowie dem Angebot individueller Lösungen für die Kunden. Aber auch die nachhaltige Betreuung, die sachgerechte Begutachtung und vertragsgemäße Regulierung bei Schadensfällen sowie der Erhalt eines kontinuierlichen hohen Beratungsniveaus sind wichtige Bildungsinhalte. Dadurch soll sich die Qualität der Kundengespräche und der internen Prozesse steigern. Wenn die Vermittler ihre fachlichen und beraterischen Kompetenzen weiterentwicklen, stärken sie zugleich das Vertrauen der Verbraucher in die Branche.

Bei der Initiative »gut beraten« haben Versicherungsvermittler die Möglichkeit, ein Bildungskonto anzulegen. Darüber hinaus akkreditiert die Initiative Bildungsträger, die die geforderte Qualifikation besitzen, um Weiterbildungsmaßnahmen durchführen zu können. Entsprechend zertifizierte Träger sind auf der Seite der Initative gelistet. Hat ein Vermittler eine Maßnahme absolviert, wird das entsprechend in der Weiterbildungsdatenbank hinterlegt. Automatisch einmal jährlich gibt es einen Kontoauszug. Dieser Auszug dient dann als Beleg, dass die Bildungsverpflichtung erfüllt wurde.


Zur Initiative »gut beraten«


Bild: William Iven | pixabay.com | Ausschnitt

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 18.06.2014 erstellt. Wegen der inzwischen geänderten Gesetzeslage haben wir ihn im April 2020 überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

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