Zwischenzeugnis: Wann kann ich eins anfordern?

Der Wunsch nach einem Zwischenzeugnis besteht oft dann, wenn Arbeitnehmer in ihrer aktuellen Position nicht mehr zufrieden sind und eine Beurteilung des Arbeitgebers benötigen, um sich woanders zu bewerben. Damit gehen die Probleme aber eigentlich erst richtig los, denn der Arbeitgeber wird sich meist denken können, worum es geht. Spannungen sind da vorprogrammiert.

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Hat man einen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Nein, im Gegensatz zum Arbeitszeugnis, das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden muss, gibt es keine gesetzliche Grundlage zum Zwischenzeugnis. Bei manchen Tarifverträgen – insbesondere im öffentlichen Dienst – gibt es spezielle Regelungen, in welchen Fällen Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben. Wenn es auch keinen Rechtsanspruch gibt, gehört die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses jedoch zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wenn es berechtigte Gründe dafür gibt.

Gründe für die Anforderung eines Zwischenzeugnisses:

  • Beförderung
  • Versetzung in eine andere Abteilung
  • Strukturelle Veränderungen im Unternehmen (z. B. Insolvenz)
  • Wenn der direkte Vorgesetzte wechselt oder das Unternehmen verlässt
  • Wenn trotz mehrjähriger Tätigkeit noch nie ein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde
  • Vor längeren Unterbrechungen, wie z. B. Elternzeit
  • Bei grundlegenden Änderungen des Aufgabenbereichs
  • Nach einer Mitarbeit in einem besonderen Projekt
  • Nach einer relevanten, besonders qualifizierenden Weiterbildung
  • Bei der Aufnahme eines Kredits
  • Wenn man sich beruflich verändern will

Passende Gelegenheit nutzen

Die Anforderung eines Zwischenzeugnisses wird mit der Angabe eines dieser berechtigten Gründe vereinfacht – mit Ausnahme des letzten Punktes. In diesem Fall rät beispielsweise die ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, dem Arbeitgeber lediglich einen Hinweis darauf zu geben, dass die Gelegenheit besteht, sich beruflich oder entgeltlich verbessern zu können. Eine solche Vorgehensweise wird aber in der Regel auch einen großen Vertrauensverlust bedeuten. Hier ist Sensibilität gefragt. Weshalb es vernünftig ist, passende Gelegenheiten zu nutzen. Beispielsweise dann, wenn man gerade eine Weiterbildung absolviert hat oder der Vorgesetzte wechselt.

Siehe auch: Arbeitszeugnis – Infos zum Zeugnisberichtigungsanspruch

Bild: notfrancois | flickr.com | CC by 2.0 | Ausschnitt

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