Abfindungen in Deutschland – Was zahlen Unternehmen?

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern kündigen, kommen hierzulande noch vergleichsweise günstig weg. Im europaweiten Vergleich liegt die Höhe der Abfindungen in Deutschland mit durchschnittlich 39.370 Euro im Mittelfeld. Das ergab der Deloitte International Dismissal Survey. Die Studie hat Kündigungsbedingungen in Europa untersucht.

Abfindungen in Deutschland

Je nach Land variieren die Summen stark. So sind die entstehenden Kosten in Italien, Belgien, Schweden und Österreich am höchsten. Hingegen zahlen Unternehmen auf Malta, in der Schweiz sowie in Russland die geringsten Abfindungen.

Freiwillige Abfindungen in Deutschland üblich

Auch bei unbegründeten Kündigungen sind die Unterschiede hoch. In solchen Fällen bekommt man in vielen europäischen Ländern deutlich mehr. Abfindungen in Deutschland bleiben aber auch hier meist im Rahmen. Deutsche Arbeitgeber scheuen sich oft vor den Kosten und Mühen, die mit Kündigungsschutzprozessen einhergehen. Infolgedessen gibt es eine hohe Zahl von freiwilligen Abfindungsangeboten und außergerichtlichen Einigungen.

„In fast allen europäischen Ländern müssen Unternehmen Arbeitnehmer bei Ausspruch einer Kündigung finanziell entschädigen.“ Das erklärt Klaus Heeke, Partner und Leiter Arbeitsrecht Tax & Legal bei Deloitte, und fügt hinzu: „Während Unternehmen in Deutschland in der Regel als Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Unternehmenszugehörigkeit zahlen, sehen einige Rechtsordnungen erheblich höhere Entschädigungen für Arbeitnehmer vor. Dies sollte bei der Standortwahl berücksichtigt werden.“

Unbegründete Kündigungen können teuer werden

Die Studie zeigt indes auch, dass die Bedingungen zur Kündigung von Arbeitnehmern in Europa im Wesentlichen vergleichbar ausgestaltet sind. Vor allem wenn es um Gründe geht, die eine Kündigung rechtfertigen. Aber auch bei besonders schutzbedürftigen Personengruppen.

Unterschiedliche Ansätze gibt es bei Kündigungsfristen und den Kosten. Insbesondere, wenn es sich um ungerechtfertigte Kündigungen handelt. Das heisst, wenn sie nicht auf anerkanten Gründen beruhen. Auch wenn Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, können auf Unternehmen zusätzliche Kosten zukommen.

In puncto Abfindungshöhe werden in den meisten Ländern, so auch in Deutschland, neben der jährlichen Grundvergütung auch variable Bestandteile zur Berechnung herangezogen.

18.06.2015

Siehe auch: Kündigung durch den Arbeitgeber – Was tun?

Bild: Rainer Sturm | pixelio

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