Kündigung durch den Arbeitgeber: Was tun?

Auch wenn viele Studien zeigen, dass sich die Verbundenheit und Identifikation mit dem Arbeitgeber in Grenzen hält – flattert eine Kündigung ins Haus, fühlen sich viele Arbeitnehmer als sei ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen worden. Denn einen großen Teil seiner Zeit verbringt man am Arbeitsplatz und so manch ein Kollege mag zum guten Freund geworden sein. Vielen wird dann nicht nur die materielle Existenzgrundlage entzogen, weshalb eine Kündigung durch den Arbeitgeber eine große emotionale Belastung sein kann. Gefühle wie Zorn, Unverständnis und Enttäuschung oder Demütigung verhindern oftmals, dass man noch einen klaren Gedanken fassen kann. Gerade dann ist es jedoch wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Kündigung durch den Arbeitgeber

1. Rechtliche Aspekte zur Kündigung durch den Arbeitgeber prüfen

Wer gegen seine Kündigung vorgehen und rechtliche Schritte einleiten möchte, sollte schnell sein. Denn nach Erhalt der Kündigung hat der Arbeitnehmer genau drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird diese Frist überschritten, gilt die Kündigung durch den Arbeitgeber als wirksam. Zudem sollten Arbeitnehmer prüfen, ob die Kündigung in Form oder Inhalt fehlerhaft ist, beispielsweise hinsichtlich der Kündigungsfrist.

Darüber hinaus gibt es in manchen Fällen einen besonderen Kündigungsschutz, wie zum Beispiel bei Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob Anspruch auf eine Abfindung besteht. Eine detaillierte Übersicht über alle Aspekte des Kündigungsschutzgesetzes stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz online unter gesetze-im-internet.de zur Verfügung.

2. Zeugnis ausstellen lassen und überprüfen

Nach dem Erhalt der Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es die Möglichkeit, sich bis zum Ende der Kündigungsfrist ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen, damit es den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden kann. In jedem Fall sollte das abschließende Arbeitszeugnis schnellstmöglich nach dem letzten Arbeitstag vorliegen und auf Form, Richtigkeit und Inhalt genau überprüft werden.

3. Sich nach der Kündigung durch den Arbeitgeber Zeit nehmen

Sind alle organisatorischen Dinge geklärt, ist es ratsam, erstmal Luft zu holen. Sich noch am selben Tag an den Schreibtisch zu setzen und Bewerbungen zu schreiben, führt in der Regel nicht zu überzeugenden Anschreiben. Jetzt gilt es, ein wenig Abstand zu gewinnen, sein Selbstwertgefühl wieder aufzubauen und die negative Erfahrung erst einmal zu verdauen. Manchen gelingt das am besten mit einer Reise, während andere den Kopf eher in den eigenen vier Wänden frei kriegen. Und: Es ist in Ordnung, in der ersten Zeit traurig über den Verlust zu sein.

4. Ein Resümee ziehen

Ist der erste Schreck überwunden und etwas Abstand gewonnen, kann es hilfreich sein, ein Resümee des letzten Jobs zu ziehen. Dazu kann man sich beispielsweise eine Liste mit Dingen anlegen, die positiv waren, die negativ waren, was man gelernt hat und warum es am Ende nicht geklappt hat. Dieses Vorgehen ist gleichzeitig eine gute Vorbereitung für die Bewerbungsphase. Es wird klarer, was man will, was man nicht will und wo die eigenen Stärken und Schwächen liegen.

5. Die Bewerbungsphase

In dieser Phase ist ein geregelter Tagesablauf sinnvoll, denn (gute) Bewerbungen zu schreiben, erfordert für die Meisten ein anständiges Maß an Selbstdisziplin und –organisation. Allerdings sollte man sich nicht am Schreibtisch vergraben, sondern sich ausgleichende Beschäftigungen suchen. Das kann beispielsweise ein Ehrenamt sein, ein Sportkurs oder regelmäßige Treffen mit Freunden.

Zudem ist es nicht ratsam, sich utopische Ziele stecken. Eine gute und gezielte Bewerbung kann gut und gerne ein bis zwei, in manchen Fällen sogar mehr Stunden in Anspruch nehmen. Für die Motivation ist es daher sinnvoll, sich Ziele zu setzen, die auch erfüllt werden können.

Siehe auch: Zehn Fehler, die man in der Probezeit vermeiden sollte

Bild: Andreas Levers | flickr.com | CC by 2.0 | Ausschnitt

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