Richtig kündigen – Tipps für Arbeitnehmer

Veröffentlicht: 24.10.2016 | Update: 12.01.2024 | Lesedauer: 5 Minuten

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Mitunter ein unvermeidlicher Schritt: die Trennung vom aktuellen Arbeitgeber. Wer sich dazu entschließt, hat in der Regel einen handfesten Grund. Doch egal, ob ein Ortswechsel ansteht, einen woanders bessere Karriechancen erwarten, man sich umorientieren möchte oder sich Unzufriedenheit im Job angestaut hat – richtig kündigen braucht ein bisschen Vorarbeit. Was muss ich als Arbeitnehmer bei der Kündigung in rechtlicher Hinsicht beachten und wie gelingt ein fairer Ausstieg?

richtig kündigen als Arbeitnehmer junge Frau verlässt nach Übergabe ihren Arbeitsplatz

Gab es im alten Job viel Frust, mag die Versuchung groß sein, im Zuge der Kündigung allen mal ordentlich die Meinung zu geigen. Aber wer richtig kündigen will, sollte gegenüber Arbeitgeber und Kollegen stets professionell bleiben. Bekanntlich trifft man sich immer zweimal im Leben und mit der Kündigung verbrannte Erde zu hinterlassen, kann sich negativ auf das Arbeitszeugnis sowie auf die weitere Karriere auswirken. Was nämlich, wenn der neue Chef im alten Unternehmen nachfragt, wie man denn als Arbeitnehmer so gewesen ist?


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Richtig kündigen – die Formalitäten:

Kündigungsfrist

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich bei einer Kündigung an Kündigungsfristen halten. Von heute auf morgen den Hut zu nehmen, ist also nicht drin. Bevor man Tatsachen schafft, sollte man deshalb die eigene Kündigungsfrist kennen und im Auge behalten. Individuelle Kündigungsfristen sind üblicherweise im Arbeitsvertrag geregelt. Steht dazu im Arbeitsvertrag nichts, richtet sich die maßgebliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach § 622 Abs. 1 BGB und beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Während der Probezeit darf man das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Kündigungsschreiben

Per E-mail, SMS oder gar gleich mündlich kündigen? Klingt einfach, geht aber nicht. Denn das Gesetz bestimmt, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform bedarf. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben und dem Arbeitgeber im Original übermittelt werden. Neben Angabe des Absenders und Empfängers muss es unbedingt datiert sein. Eine Betreffzeile ist zwar nicht erforderlich, aber zu empfehlen und könnte bespielsweise lauten: »Kündigung des Arbeitsverhältnisses – Personalnummer 1234«. Üblicherweise richtet man das Kündigungsschreiben an den unmittelbaren Vorgesetzen, die Personalabteilung bzw. die Person, die den Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Formulierungsbeispiel Kündigungsschreiben

Sehr geehrte Frau Meier,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis vom xx.xx.xx ordentlich und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum xx.xx.xx. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung sowie den Austrittstermin schriftlich. Zugleich bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und dem Unternehmen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Max Schmidt

Wer die Kündigung per Post versendet, sollte dies sicherheitshalber als Einschreiben (ggf. mit Rückschein) tun und dabei an die Postlaufzeiten denken. Durch ein Einschreiben hat man den Nachweis, dass die Kündigung tatsächlich rechtzeitig beim Arbeitgeber angekommen ist, selbst wenn das Unternehmen nicht sofort reagiert oder den Eingang von sich aus bestätigt. Wahlweise kann man das Kündigungschreiben persönlich übergeben und sich den Empfang direkt quittieren lassen.

Kündigungsgespräch suchen

Arbeitnehmer müssen übrigens keinen Grund nennen, wenn sie ihren Job kündigen. Allerdings ist es kein guter Zug, den Arbeitgeber urplötzlich und wortlos vor vollendete Tatsachen zu stellen. Stattdessen sollte man vor der eigentlichen Kündigung um ein Gespräch mit dem Vorgesetzen bitten. Ein solches Kündigungsgespräch vorab gibt dem Unternehmen die Chance, sich auf die neue Situation einzustellen, ist also eine faire Geste. Man sollte sich seinerseits auf das Gespräch gut vorbereiten, weil man damit rechnen muss, nach dem Grund gefragt zu werden.

Hier darf man durchaus ehrliches Feedback geben, aber sachlich und wertfrei. Wichtig ist, sich für die Zusammenarbeit zu bedanken und in Ruhe zu klären, wie die Kündigung gegenüber Kollegen und Kunden kommuniziert werden soll. In vielen Unternehmen ist ein Trennungs- bzw. Kündigungsgespräch am Ende – quasi als Pendant zum Vorstellungsgespräch – mittlerweile ohnehin gang und gäbe und wird als Möglichkeit geschätzt, interne Prozesse zu verbessern.

Wie verhalte ich mich nach der Kündigung?

Ist das Kündigungsschreiben erst übergeben, endet der Arbeitsvertrag nicht automatisch, sondern erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Und das können durchaus mehrere Wochen oder gar Monate sein. Gerade individuell vereinbarte Kündigsfristen sind meist deutlich länger als die gesetzlichen. Dass bedeutet, dass man als Arbeitnehmer – mal abgesehen von eventuellem Resturlaub – bis dahin an den Arbeitsvertrag gebunden ist und seine Arbeitsleistung schuldet.

Weggang organisieren

Richtig kündigen heißt vor allem, die Arbeitsmoral nicht zugleich mit der Kündigung abzugeben. Denn genau das kann sich dann im Zeugnis niederschlagen und sich bis zum neuen Arbeitgeber rumsprechen. Man sollte also bis zum Schluss engagiert und motiviert bleiben, selbst falls es etwas Überwindung kostet.

Der Weggang sollte zudem mit Vorgesetzen und Kollegen besprochen und organisiert werden. Dazu gehört, einen neuen Kollegen einzuarbeiten oder dabei zu helfen, Aufgaben so zu verteilen, dass alle Abläufe weitestgehend reibungslos funktionieren, bis ein Nachfolger gefunden und eingearbeitet ist.

Auch nach der Kündigung loyal bleiben

Bei Vorstellungsgesprächen und erst recht im neuen Job gilt es noch einem weiteren Fettnäpfchen aus dem Weg zu gehen: Mit den neuen Kollegen oder gar dem Vorgesetzten über den ehemaligen Arbeitgeber herziehen. Das ist in vielerlei Hinsicht keine gute Idee und wirft immer ein schlechtes Licht auf einen selbst. Daher: »Reden ist Silber, Schweigen ist Gold«.

Wer fair und richtig kündigen will, muss nicht nur rechtliche Formalitäten einhalten. Vielmehr kommt es darauf an, den eigenen Abschied in einer Weise zu gestalten, die den alten Arbeitgeber und das Team nicht im Regen stehen lässt. Es zählt eben nicht bloß der erste Eindruck, sondern durchaus auch der letzte. Ein positives Gefühl zu hinterlassen, kann einem außerdem das eine oder andere Türchen offenhalten. Denn vielleicht ist im neuen Job ja doch nicht alles so optimal, wie erhofft und man möchte zum alten Arbeitgeber zurück? Ob und wie das funktioniert, zeigen wir im nächsten Artikel.


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